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Zwei Jahre Probezeit

Eintrag abgelegt unter: Kooperation, Recht Amtlich — Schümann at 6:39 am on Mittwoch, November 9, 2005

Aktuell in den Koalitionsverhandlungen wird die Probezeit zum hot Topic. Laut dem Blogeintrag von RA Henning Wüst zum Koalitionspoker in Sachen Arbeitsrecht, werde die Probezeit auf zwei Jahre ausgedehnt. Ziel der Übung ist es den Kündungsschutz zu unterlaufen, der ja bereits durch die befristeten Verträge hinreichend unterlaufen wurde.

Eine Probezeit auf zwei Jahre ausdehen, heißt nicht nur für das Unternehmen die Möglichkeit jemanden kurzfristig vor die Tür zu setzen, sondern auch für den Mitarbeiter kurzfristig das Unternehmen im Stich zu lassen. Ich weiß nicht, ob es ein Unternehmen sonderlich witzig findet, wenn man sich im Zuge der Erhaltung der Liquidität für eine lange Probezeit entscheidet, dann in heißen Phasen personell unterbesetzt ist, weil der Konkurrent die Mitarbeiter abwirbt.

Nur mal so als Worst Case Szenario angedacht …

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(Wer sagt es als erster?)

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