Es wäre nicht die EU und nicht Deutschland, gäbe es nicht für alles eine Norm.
- Die Unternehmensgröße “kleinst”:
Neun Mitarbeiter bei bis zu zwei Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme. - Die Unternehmensgröße “klein”:
Bis 49 Mitarbeiter bei bis zu zehn Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme. - Unternehmensgröße “mittel”:
Bis zu 249 Mitarbeiter bei bis zu 50 Millionen Euro Umsatz bzw. 43 Mio. Euro Bilanzsumme - … und alles danach ist groß.
Quelle: EU KMU-Definition
Diese Definition wird vor allen Dingen dann bedeutend, wenn man bei einem Antrag sein Häkchen setzen soll.
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