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Schützen Sie sich vor dem Finanzamt (0)Kommentare

Eintrag abgelegt unter: Absicherung, Kalkulation, Planung, Recht Amtlich — von Schümann um 13:40 am 13. Mai 2007

Es ist Finanzamtszeit. Im Unternehmen kriselt es leicht. Zahlungen treffen nicht wie erforderlich ein. Eigentlich ist es nur eine Frage von ein paar Wochen, da ein paar laufende Aufträge bereits vom Ende der Krise künden. Es hatte in letzter Zeit häufiger gekriselt und mit dem Finanzamt existiert eine Ratenzahlung für Steuerschulden aus einer Vorsteuervorauszahlung. Angesichts der Verluste der letzten Monate dürfte sich das Thema schon erledigt haben, doch nun schlägt Murphy zu. Auf dem Konto ist noch nicht genug Geld, im Postkorb sind Zahlungsaufforderungen von Kassen, Lieferanten und zwei sich widersprechende Bescheide. Einer davon beinhaltet eine Steuerschuld, der anderen spricht von einer Steuerschuld von 0,00 Euro. Was tut der Unternehmer, er hält die Zahlung erst einmal zurück bis er klären kann wie hoch die Steuerschuld nun eigentlich ist, schließlich gibt es genug andere Sorgen und letztendlich ist in ein paar Wochen das Thema endlich vorbei, dann gibt es sogar ein wenig Rücklagen.

Das Finanzamt prüft seine Bescheide auf Zahlungseingänge und da man hart durchgreifen will und es den Pappenheimer einmal so richtig zeigen möchte, werden die Konten gesperrt. Und weil man dies kurz vor der Ratenvereinbarung schon einmal mit einem sehr hohen Betrag exzerziert hatte, nimmt die Mitarbeiter des Finanzamts einfach kurz einmal den alten Vorgang und blockiert die Konten mit einem Betrag der 7-fach über dem der tatsächlichen Steuerschuld liegt.

Zeige man mir eine Bank, die angesichts dieser Umstände nicht nervös wird. So etwas gefährdet Kredite. So etwas macht es schwierig Banken zu wechseln. Und so etwas macht Interessenten nervös, wenn z.B. die Unternehmenspräsenz für 14 Tage mit dem Hinweis geziert wird, dass die Domain gesperrt sei, wenn das Telefon vom Netz geht. Alles Folgen der Sperrung. Fahrzeuge stehen still, denn Bezingeld wird knapp.

Wer macht sich angesichts solcher Szenarien keine Gedanken, wie man sich und sein Unternehmen schützt. Wer jetzt denkt, dass das Szenarium fern aller Realität sei, dem sei gesagt, dass eine Unternehmerin in meinem Umfeld aktuell einen ganz ähnliche Geschichte erlebt und obwohl bereits der Vorgesetzte im Finanzamt nach einer Beschwerde seine Mitarbeiter zurückgepfiffen hat, die Bank ein Fax erhalten hat, ist das Konto noch nicht wieder frei. Weitere Zahlungsverpflichtungen und Abbuchungsaufträge werden in Mitleidenschaft gezogen.

Das Internet und das Ausland bietet Schutz in vielerlei Hinsicht. Es hat in den Routinen nicht notwendiger Weise die Schufaabfrage, dem Finanzamt fehlen die einfachen Zugriffsmöglichkeit und so können Depots mit Notreserven einem Unternehmen in einer solchen Krise das Gesicht wahren und den Betrieb noch ein paar Wochen über das schlimmste hinweg helfen und man kann Einnahmen umleiten um Geldflüsse so steuern zu können, dass der Betrieb nicht schließen muss.

Dabei geht es nicht um Steuerhinterziehung, sondern nur um die Notwendigkeit auch Zahlungsverpflichtungen neben dem Finanzamt nachkommen zu können.

Schlimm, dass man überhaupt in dieser Richtung Vorsorge treffen muss und zwar auch und im Besonderen, weil von diesen Kontensperrung wider deutscher Rechtssprechung i.R. auch Pfändungsgrenzen nicht ausgenommen sind.

Kleinunternehmer haben in der Regel nur ein Privat- und ein Geschäftskonto, die beide von heute auf morgen durch das Finanzamt gesperrt werden könnten. Von heute auf morgen ist alles, worüber ein Kleinunternehmer in solchen Fällen verfügen kann, das was noch in seinem Geldbeutel an Bargeld ist und das ist angesichts der Kreditkartenzahlung allerorten heutzutage herzlich wenig.

Wohin mit dem Notreserve-Geld? Dahin z.B.: Top-Konditionen bei Spareinlagen


 
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Vorsicht Post vom Anwalt (1)Kommentare

Eintrag abgelegt unter: Recht Amtlich — von Schümann um 12:33 am 31. Januar 2007

Was die Werbebranche freuen wird, verärgert den Rest der Welt gleich um so mehr. Es wird sich keiner mehr Leisten können postwurfähnliche Sendungen ungeöffnet als lästigen Spam direkt in die Mülltonne zu entsorgen.

Vorsicht Postwurfsendung vom Anwalt
(Adresse, und Barcode anonymisiert, in Originalgröße auf Flickr abrufbar, einfach auf den Umschlag klicken)

Der fehlende Poststempel macht Rückdatieren einfach. Die Fehlende Kennzeichnung, dass es sich hier um ein Schreiben einer Kanzlei handelt ist perfiede. Die Tatsache, dass der Zustelldienst (pin mail) insbesondere für Werbesendungen bekannt ist, die nicht wenige auf direktem Weg ungeöffnet dem Altpapier zuführen, nach meinem Empfinden mehr als hinterhältig. So verpasst man wichtige Widerspruchsfristen und ermöglicht dem Gegner in der Rechtsfrage einen einfachen Sieg.

Denn eine unwidersprochene Mahnung ergibt einen pfändbaren Titel ungeachtet der Tatsache, ob die Forderung je berechtigt war und ob der Angemahnte jemals Kenntnis von der Forderung hatte, ja ob er überhaupt jemals mit der fordernden Partei Kontakt hatte. Ein Eldorado für Trickbetrüger. Angesichts der zahlreichen Dienstleistungen die man per Onlineformular buchen kann und häufig schon als anerkannte Beauftragung für wahr genommen werden und damit selbst von seriösen Inkasso-Unternehmen akzeptiert werden, eine schöne Bescherung.

Ich kann nur hoffen, dass die Kanzlei Axmann und Kollegen sich der mangelnden Ethik dieser Versandart entsinnt und davon wieder Abstand nimmt oder doch zumindest Sorge trägt, dass sie als Absender kenntlicher gemacht werden. Zumindest sollte man hier einen Riegel vorschieben! Ich nehme gerne sachdienliche Hinweise entgegen, ob und welche Möglichkeiten hier gegeben und geboten sind, um diesem Missstand ein Ende zu bereiten.


 
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Die ordentliche Rechnung (0)Kommentare

Eintrag abgelegt unter: Recht Amtlich — von Schümann um 11:40 am 11. September 2006

Ich bin ja der Meinung, dass das Finanzamt einen Haschmich hat, wenn es darum geht, was eine ordentliche Rechnung ist und was nicht. Insbesondere, wenn es um den elektronischen Datenverkehr geht. Auch wenn Papier etwas langsamer reist, so ist auch eine Papierrechnung manipulierbar.

Der Stress mit der Signatur ist nicht einzusehen. Sei’s drum.

Es ist schon lange bekannt und trotzdem muss ich immer wieder eine Rechnung auf Papier und per Post anfordern. Was ist eine ordentliche Rechnung gemäß dem Umsatzsteuergesetz?

Was zur ordentlichen Rechnung dazugehört

Es ist nicht nötig, dass ich alles hier wiederhole. Nur Postweg, und das folgende in Kürze, bevor ich entsprechende Links ergänze:

  • Angaben zur Art der Leistung
  • Angaben zum Vertragspartner
  • Angaben zum Bruttopreis
  • Angaben zu Steuer bzw. Steuerbetrag
  • auch die Angabe des Nettopreises

und die Links:


 
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Strategische Vorteile durch Vertragshoheit (0)Kommentare

Eintrag abgelegt unter: Kalkulation, Kooperation, Recht Amtlich — von Schümann um 10:46 am 23. November 2005

Wer den Vertrag schreibt, gibt die Grundlage vor. Das verschafft einen wichtigen Vorteil. So oder so ähnlich lautet die Zusammenfassung eines lesenswerten Artikels im Law-Blog zur Vertragshoheit, oder anders ausgedrückt wer den Vertrag aufsetzt gibt den Ton an und zwingt den anderen zum Zugeständnisse machen.

Aufpassen bei der Kalkulation, wer diese Position in der Gesamtbilanz noch nie drin hatte. Die Zweitverwertung eines Vertragsentwurf muss nicht zwingend gegeben werden und auch nicht, dass daraus ein Auftrag entsteht. Bei der Kalkulation des Auftrages sollten diese Aufwändungen im Betriebskostenzuschlag mit berücksichtigt werden. Nicht dass man am Ende einen Sack voller toller Vertragsentwürfe hat und einen einzigen Auftrag, der die aufgelaufenen Kosten des Anwaltes deckt. :D

Das fiese bei der Materie, je unerfahrener, desto schwerer sind diese Kosten abzuschätzen.


 
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Die Bedeutung des Mittelstand für Deutschland (0)Kommentare

Eintrag abgelegt unter: Allgemein, Recht Amtlich — von Schümann um 06:43 am 10. November 2005

Der Mittelstand in Deutschland
Schlüsselzahlen zur wirtschaftlichen Bedeutung
der KMUs (ca. 3,3 Mio. an der Zahl)

Quelle: BMWA (Achtung: PDF-Inhalt entspricht HTML-Seite)


 
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Zwei Jahre Probezeit (0)Kommentare

Eintrag abgelegt unter: Kooperation, Recht Amtlich — von Schümann um 06:39 am 9. November 2005

Aktuell in den Koalitionsverhandlungen wird die Probezeit zum hot Topic. Laut dem Blogeintrag von RA Henning Wüst zum Koalitionspoker in Sachen Arbeitsrecht, werde die Probezeit auf zwei Jahre ausgedehnt. Ziel der Übung ist es den Kündungsschutz zu unterlaufen, der ja bereits durch die befristeten Verträge hinreichend unterlaufen wurde.

Eine Probezeit auf zwei Jahre ausdehen, heißt nicht nur für das Unternehmen die Möglichkeit jemanden kurzfristig vor die Tür zu setzen, sondern auch für den Mitarbeiter kurzfristig das Unternehmen im Stich zu lassen. Ich weiß nicht, ob es ein Unternehmen sonderlich witzig findet, wenn man sich im Zuge der Erhaltung der Liquidität für eine lange Probezeit entscheidet, dann in heißen Phasen personell unterbesetzt ist, weil der Konkurrent die Mitarbeiter abwirbt.

Nur mal so als Worst Case Szenario angedacht …

Weitere Quellen:


 
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Das MarkenBlog (0)Kommentare

Eintrag abgelegt unter: Recht Amtlich — von Schümann um 06:28 am

Das MarkenBlog zählt zu den Blogs, die bei keinem Unternehmen in den abonnierten Feeds fehlen sollte. Nicht nur weil es Spaß macht sich über so manche Marken zu mockieren, sondern weil viele nützliche Informationen en passant zur Kenntnis genommen werden können, die einen vor Schaden bewahren und die eigenen Unternehmungen ggf. schützen können.


 
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EUGA oder wie man Fördermittel der EU für sein Projekt findet (0)Kommentare

Eintrag abgelegt unter: Recht Amtlich — von Schümann um 06:22 am 6. November 2005

Die Meldung ist nicht mehr ganz frisch, aber sicherlich noch nicht allgemein bekannt: Microsoft, Intel und Hewlett Packard haben sich zusammengeschlossen, um den KMUs der EU zu helfen an unerschlossene Fördermittel zu kommen.

Die Startseite ist was das Programm EUGA anbelangt etwas zugeknöpft, ich denke, die FAQ ist da der bessere Einstieg in die Materie.


 
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